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[ Presseausweise ]
Der neue Presseausweis für 2012
Allgemeines
Seit 2006 gibt es den neuen Presseausweis. Dieser wird jährlich im
Scheckkartenformat ausgestellt und muss daher auch jährlich neu beantragt
werden.
Für die Ausstellung des neuen Presseausweises benötigen wir von Ihnen ein
aktuelles Farbfoto. (Sollten Sie bereits den Presseausweis 2010 besitzen, können wir
das Foto natürlich weiter verwenden).
Sie können das Foto
1. digital an die Mail-Adresse: presseausweis@djvhessen.de
Betreff: Bild PA 2011
Dateiname: Nachname, Vorname, PA 2011
Größe: 35 x 45 mm
Auflösung: 300 dpi
Format: jpg-Datei senden
oder
2. das Passbild
Größe: 35 x 45 mm
mit dem Antrag einreichen.
Der Versand der neuen Presseausweise beginnt im Dezember.
Auch Sie bitten wir, den Antrag vollständig auszufüllen. Damit ermöglichen sie
uns, die Datei der Mitgliedsdaten auf einem aktuellen Stand zu halten. Nur wenn
Sie sich sicher sind, dass sich Ihre persönlichen Daten nicht geändert haben,
reichen uns Anträge mit Namen und Ihrer Unterschrift!
Das Antragsformular ist beigefügt. Es kann aber auch als pdf-Dokument von
unserer Homepage (www.djvhessen.de) heruntergeladen werden. Sie können das
Formular direkt am Bildschirm ausfüllen.
Für Sie ist der Presseausweis nach wie vor kostenlos. Für das jährliche
Autopresseschild wird ein Unkostenbeitrag von € 5,00 erhoben. Die Gebühr soll
per Lastschrifteneinzug entrichtet werden.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Presseausweises
Seit jeher achten wir bei der Ausstellung oder Verlängerung der Presseausweise
darauf, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit tatsächlich ausgeübt
wird. Bei den meisten Kolleginnen und Kollegen ist die Berechtigung
unproblematisch. Die Tätigkeit derjenigen ist uns entweder bekannt oder uns
liegen eindeutige Nachweise vor.
Demzufolge erhalten unsere Mitglieder den Presseausweis, nachdem sie den
Antrag gestellt haben, ohne den Nachweis zu führen. Anderenfalls werden sie von
uns informiert.
Sofern der Nachweis zu führen ist gelten folgende Voraussetzungen:
Es ist eindeutig und zweifelsfrei nachzuweisen, dass eine hauptberufliche
journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Davon können wir keine Ausnahme
machen. Entsprechendes Material muss vorgelegt werden. Es muss aktuell sein,
nicht älter als sechs Monate.
Hauptberuflich bedeutet, dass die Einkünfte aus der journalistischen Tätigkeit an
und für sich ausreichend sein müssen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu
können. Die journalistische Tätigkeit muss den täglichen Arbeitsablauf prägen.
Werden neben der journalistischen Tätigkeit andere berufliche Tätigkeiten
ausgeübt, die nicht dem journalistischen Bereich zuzuordnen sind, ist darzulegen,
dass die Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit den weitaus überwiegenden Teil
der Gesamteinkünfte ausmachen.
Vielfach handelt es sich bei der journalistischen Tätigkeit um eine solche an einem
Periodikum im Sinne der Landespressegesetze, um Tätigkeiten an journalistischen
Beiträgen, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder von
privatrechtlich organisierten ausgestrahlt werden sowie um Tätigkeiten an
journalistischen Beiträgen im Sinne des sog. Mediendienste-Staatsvertrag
(Internetzeitungen etc.).
Die schlüssige Darlegung der Ausübung einer hauptberuflichen journalistischen
Tätigkeit ist eine Bringschuld. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen
diese Arbeit des Nachweises nicht abnehmen können.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.presseausweis.org
Internationaler
Presseausweis
Kolleginnen und Kollegen, die viel im Ausland unterwegs sind, benötigen für
ihre Arbeit oft den internationalen Presseausweis, der in allen Ländern
auch als offizielle Grundlage für Akkreditierungen gilt. Dieses Dokument
stellt der DJV Landesverband Hessen
e.V. im Namen der weltweiten
Dachorganisation International Federation of Journalists (IFJ -
www.ifj.org ) nur
an DJV Hessen-Mitglieder aus.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsgebühr
für den internationalen Presseausweis beträgt € 35,70, der Ausweis ist für
zwei Jahre gültig. Für weitere
Informationen über die IFJ klicken sie bitte auf den Link.
Mit einem Klick auf den Link können Sie den Antrag herunterladen. Es
handelt sich um eine rtf-Datei
(Rich Text Format). Am besten speichern Sie die Datei oder drucken Sie
gleich aus. Den ausgefüllten Antrag senden Sie
bitte zusammen mit einem aktuellen Passfoto und der Bearbeitungsgebühr an
die Geschäftsstelle
des
DJV Landesverband Hessen
e.V. (Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden).
Presseausweis beantragen:
Internationalen Presseausweisantrag herunterladen
(Word-Datei - 21KB)
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