Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes

 
 

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Der Deutsche Journalistenverband in Hessen

Der DJV Hessen hat knapp 2800 Mitglieder, die ausschließlich hauptberuflich journalistisch tätig sind. Er ist die größte Journalistenorganisation in Hessen, ist Gewerkschaft und Berufsverband und neben einem kleinen Team in der Wiesbadener Geschäftstelle dominiert das Ehrenamt engagierter Mitglieder.

Der DJV Hessen ist, so auch DJV-Landesverbände der übrigen Bundesländer korporatives Mitglied im Deutschen Journalistenverband mit Sitz in Berlin und Bonn. Insgesamt hat der DJV nahezu 40.000 Mitglieder.

Wie geht es weiter? Was treibt uns um?

Pressekonzentration in Hessen

Vor wenigen Jahren verfügte Hessen noch über "richtige" selbständige hessische Zeitungsverlage. Heute gibt zahlreiche Mehrheitsbeteiligungen teils bundesweit agierender Verlagskonzerne bei der "Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen", der "Waldeckischen Landeszeitung", der "Dill-Zeitung", dem "Gießener Anzeiger", der "Oberhessischen Presse", der Neuen "Gelnhäuser Zeitung", der "Offenbach Post", der "Frankfurter Rundschau" und dem "Wiesbadener Kurier" und dem "Wiesbadener Tageblatt".

Nun sind wirtschaftliche Beteiligungen an und für sich nichts Negatives. Nachdenklich stimmt indes, wenn redaktionelle Teile oder komplette "Zeitungsmäntel" von anderen Häusern geliefert werden. Das bedeutet ein Weniger an Pressevielfalt. Besonders zu beklagen ist, wenn dadurch Arbeitsplätze wegfallen, angestellte Redakteure durch freie Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer ersetzt und damit bestehende Tarifverträge unterlaufen werden. Der Flächentarifvertrag für Zeitungen in Hessen, das war einmal! Zu groß ist die Zahl der Verlage, die sich der Tarifbindung durch sog. OT-Mitgliedschaften (= ohne Tarif) dem Arbeitgeberverband entzogen haben.

Gleichwohl ist dies nicht bei allen hessischen Tageszeitungen zu beklagen. Es gibt sie noch die tariftreuen Verlage, die sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung bewusst sind.

Drei Gesetzvorhaben sind erforderlich

Es fehlt ein Informationszugangsgesetz für Hessen. Dessen Zeit ist gekommen. Es gibt dieses Gesetz bereits in zahlreichen anderen Bundesländern. Die Grünen hatten vor gar nicht so langer Zeit einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich leider nicht realisieren ließ.

Derzeit gibt es einen Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des HSOG. Die vorgesehenen Änderungen sind infolge der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Themen Abhöraktionen und Telekommunikationsüberwachung etc. erforderlich geworden. Der DJV Hessen sieht es als notwendig an, dass die Voraussetzungen für insoweit vorgesehene präventive Maßnahmen der hessischen Polizei nach dem HSOG streng reglementiert werden. Auch ist es im Sinne einer freien und unabhängigen Berichterstattung der Printmedien und Rundfunkhäuser unungänglich, jene Maßnahmen auf Personen nicht anzuwenden, die das berufliche Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO in Anspruch nehmen können. Exakt dies sieht der Gesetzesentwurf vor. Und so gehörte er verabschiedet.

Und schließlich, obgleich es ein Gesetz auf Bundesebene ist: Das sog. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist der "Sargnagel" vieler Tarifverträge. Es muss weg. Zumindest ist die Entsendung auf einen kurzen Zeitraum zu begrenzen, um dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes zu entsprechen.

Achim Wolff

 

 
     
 

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