Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes

 
 

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Fachgruppe des DJV Landesverband Hessen e.V.

 

 

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Fachgruppensprecher

 

Jan Roewer

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60316 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 48008844

Fax: 069 / 48008845

 

 

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DJV warnt Fotografen vor Knebelvertrag des US-Künstlers Lenny Kravitz


Berlin, 2.11.2011.     Der Deutsche Journalisten-Verband hat Bildjournalisten davor gewarnt, die Akkreditierungsbestimmungen zu den Deutschland-Konzerten des US-Sängers Lenny Kravitz zu akzeptieren. In dem Dokument, das dem DJV vorliegt, muss nicht nur der Name des Mediums genannt werden, in dem die Konzertfotos erscheinen sollen. Die Fotografinnen und Fotografen müssen darüber hinaus alle weltweiten Rechte an ihren Bildern an das Management von Lenny Kravitz abtreten. "Das ist ein Knebelvertrag, in den freie Bildjournalisten auf keinen Fall einwilligen dürfen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Urheber und niemand sonst haben die Rechte an ihren Bildern. Wenn das Management des Künstlers Fotos für eigene Zwecke nutzen will, hat es dafür angemessene Honorare zu zahlen." Über weitere Veröffentlichungen hätten ausschließlich die Bildjournalisten zu entscheiden.

Der DJV-Vorsitzende forderte das Konzertmanagement von Kravitz auf, die Akkreditierungsbestimmungen in dieser Form sofort zurückzuziehen. Der US-Künstler tritt noch bis 23. November in fünf deutschen Städten auf. +++



7. Süddeutscher Journalistentag - Im Zeichen der Zukunftsangst


29.09.2011 WÜRZBURG.      Die gedruckten Medien sind in der Krise. Zurückgehende Abonnentenzahlen, kriselndes Anzeigengeschäft und heftige Konkurrenz durch kostenlose Angebote im Internet machen nicht nur den Zeitungsverlegern zu schaffen. Auch die Journalisten machen sich Sorgen um die Zukunft ihres Berufsstandes. Denn vor allem jüngere Menschen begnügen sich oft mit den schnell im Internet verbreiteten Nachrichten, ohne auf deren Herkunft, Wahrheitsgehalt oder journalistische Qualität zu achten. Beim Süddeutschen Journalistentag des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) in Würzburg wurde die Problematik von mehr als 200 Journalisten aus Hessen, Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt diskutiert. Es gab insgesamt acht Foren organisiert, auf denen Journalisten und Politiker u.a. Selbstbewusstsein gegenüber der Chefetage forderten, die gezielte Nutzung von Social Media empfahlen und die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Politik beschworen. Groß war der Zulauf zum Existenzgründungsseminar, lebhaft das Interesse am Zweitverwertungs-Portal „DieRedaktion.de“ der Deutschen Post.

Konkrete Lösungen für die Zukunft gab es aber nicht. Diese Ungewissheit trägt auch zur Verunsicherung junger Menschen bei, die sich für den Journalistenberuf entschieden haben. Immer öfter wechseln sie nach ihrem Volontariat die Seiten und entscheiden sich für einen Job in Unternehmens-Pressestellen oder in PR-Agenturen. Zu unsicher ist ihnen die Zukunft des Tageszeitungsmarktes.

Viele Volontäre erhalten nach Abschluss ihres Volontariats kein Übernahmeangebot mehr. Ihnen bleibt oft nur der Weg in eine freiberufliche journalistische Tätigkeit. Ein hartes Pflaster mit nicht gerade rosigen Verdienstchancen. Obwohl die Journalistenverbände mit den Zeitungsverlegern verbindliche Tarifverträge für Freie abgeschlossen haben, werden diese in kaum einem Medienhaus eingehalten, so der DJV.
Eine Erhebung der journalistischen Berufsverbände ergab ein durchschnittliches Monats-Nettoeinkommen bei freiberuflich tätigen Journalisten von etwa 800 Euro. Stundensätze unter fünf Euro seien nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel.

Wolfgang Kiesel, Buchautor und Journalistenausbilder, sieht dennoch Chancen in einer freiberuflichen Tätigkeit und ermuntert Nachwuchsjournalisten, die Freiberuflichkeit offensiv anzugehen. Ein Wissensvorsprung durch Spezialisierung auf bestimmte Themengebiete, ein gutes Netzwerk und vor allem eine Tätigkeit nicht nur für eine Zeitung könnten ein gutes Auskommen bescheren. Ein freiberuflicher Journalist müsse seinen Wert kennen. Tagessätze unter 150 Euro seien nicht kostendeckend, pro Monat müssten mindestens 3000 Euro auf dem Konto sein, um eine schwarze Null zu schreiben.

Kiesel gibt zu, es brauche eine gewisse Anlaufzeit und einen langen Atem, um als Freiberufler erfolgreich zu sein. Sein Fazit: „Guter Journalismus führt auch zu wirtschaftlichem Erfolg.“Um den zu erreichen, kann eine rege Nutzung der sozialen Netzwerke wie Facebook oder Twitter durchaus ratsam sein, wie in einem anderen Forum deutlich wurde. Christian Lindner, Chefredakteur der Koblenzer Rhein-Zeitung, ist in diesen Netzwerken täglich unterwegs. Für mindestens eine Stunde. Er diskutiert dort nicht nur mit Lesern, sondern bekommt viele Anregungen für Reportagen und Hinweise, wo gerade etwas passiert. Auch wenn er Fachkompetenz für eine Reportage benötige, finde er Ansprechpartner über Twitter oder Facebook. „Vieles erfahren wir über Twitter oder Facebook schneller als über die Polizei“, weiß Marc Hippler, Internetjournalist bei der Stuttgarter Zeitung. Er rät Zeitungsverlagen, über ihre Internetauftritt nicht nur die Meldungen von Nachrichtenagenturen zu verbreiten, die man ohnehin überall nachlesen könne, sondern ihre lokale und regionale Kompetenz auch im Internet zu nutzen. Aber auch im Netz gelte der Anspruch an hohe journalistische Qualität. Dann werde eine Lokalzeitung oft sogar über ihr eigenes Verbreitungsgebiet hinaus wahrgenommen.

Mit journalistischer Qualität beschäftigten sich auch der Chefredakteur des Bayrischen Rundfunks, Sigmund Gottlieb, DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken und der medienpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Eberhard Sinner. Moderator Harro Menzel, Redakteur beim Hessischen Rundfunk, warnte davor, politische Berichterstattung im Fernsehen nur noch den Talkshows zu überlassen, „wo am Ende doch nichts dabei herauskommt“. Sinner warnte junge Menschen, sich über Politik nur im Internet und über Suchmaschinen zu informieren. Die Informationen dort seien meist manipuliert, ihre Herkunft oft unklar. „Hier müssen die Qualitätsmedien ansetzen und solche Informationen filtern und überprüfen.“

Sigmund Gottlieb wies auf Probleme der Berichterstattung gerade bei der aktuellen Euro-Krise hin. „Wie sollen wir Journalisten den Menschen die Zusammenhänge erklären, wenn nicht mal Politiker und Analysten das können?“ Das Fernsehen sei nicht der Reparaturbetrieb der Politik. Konken forderte die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender auf, politische Sendungen nicht ins Spätprogramm zu verbannen. Generelle Kritik gab es an der wachsenden Zahl politischer Talkshows im Fernsehen, die guten, investigativen Journalismus in die späten Abendstunden verdrängten. (Hans Dieter Erlenbach) +++


Aktionstag 14. April zum Schutz der Urheber: "Fotografen haben Namen"

12.04.2011 BERLIN. Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" mitzumachen. Die Aktion findet am Donnerstag, 14. April, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, an dem Tag ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab." Die Pflicht zur Namensnennung gelte auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Kürzels der Agentur sei aus DJV-Sicht nicht ausreichend, unterstrich Konken.

Wer sich an der Aktion "Fotografen haben Namen" beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken.

Die Aktion "Fotografen haben Namen" steht im Zusammenhang mit dem Welttag des Urheberrechts am 23. April und wird vom DJV bereits im dritten Jahr durchgeführt. +++



DJV: Freie Bildberichterstattung auf Flughäfen und Bahnhöfen

22.02.2011 BERLIN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband die Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufszentren aufgefordert, ab sofort auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. "Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht", betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden, dass in öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen, Einkaufszentren und Bahnhöfen das Versammlungsrecht gelten müsse (Az. 1 BvR 699/06). Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass häufig Bildjournalisten die Berichterstattung mit dem Hinweis auf das Hausrecht von den Betreibern verboten werde. "Es kann nicht angehen, dass Demonstrationen in Flughäfen erlaubt sind, die Fotografen und Kameraleute aber draußen bleiben müssen", kritisierte Konken.

Der DJV fordere die Betreiber öffentlich zugänglicher Marktplatzbereiche wie Flughafengesellschaften und die Deutsche Bahn deshalb dazu auf, Bildjournalisten in Zukunft ihre Arbeit ungestört ausüben zu lassen. Andernfalls werde der DJV rechtliche Schritte prüfen.

Der Deutsche Journalisten-Verband organisiert über 3.000 Bildjournalisten, die als Redakteure oder in freier Mitarbeit für Medien tätig sind. (Hendrik Zörner) +++




DJV: Trotz BGH-Urteil ist Foto-Streit über
Schlösser noch nicht endgültig entschieden

17.12.2010 BERLIN. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten kein endgültiges Fotografierverbot für die Medien in öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schlösserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen (Az. V ZR 45/10). In dem Verfahren, das vom DJV und mehreren anderen Organisationen unterstützt wird, wenden sich die Ostkreuz-Fotografen dagegen, dass die Stiftung ihnen die Pressefotografie z. B. von Schlössern in Parks in Potsdam untersagt hat. Ebenfalls betroffen ist der Bildvertrieb Fotofinder. Hier hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Fotofinder entschieden, weil der Vertrieb die Bilder nicht selbst angefertigt habe. Nach Auffassung der Richter müsse die Berufungsinstanz jetzt insbesondere klären, ob die Preußische Stiftung Eigentümerin der von ihr verwalteten Kulturgüter sei.

"Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein müssen", bekräftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "In öffentlich zugänglichen Parks müssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen dürfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Gebühren entrichten müssen." Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverständliches Urteil gefällt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert. +++



DJV lädt zur Fachtagung "Prosa trifft Pixel" ein

30.06.2010 BERLIN.   Der Deutsche Journalisten-Verband lädt zu einer gemeinsamen Fachtagung von Zeitschriften- und Bildjournalisten am 9./10. Oktober nach Magdeburg ein. Unter dem Motto "Prosa trifft Pixel" werden bis zu 150 Journalistinnen und Journalisten aus dem Zeitschriftenbereich und der Pressefotografie über neue Entwicklungen im Medienbereich, Chancen und Herausforderungen bei der journalistischen und visuellen Gestaltung von Zeitschriften und das Spannungsverhältnis zwischen Gratiskultur und Qualitätsjournalismus diskutieren. Inhaltlich vorbereitet wurde "Prosa trifft Pixel" durch die DJV-Fachausschüsse Zeitschriften und Bildjournalisten.

Einen Blick in die Zukunft wirft Andreas Vogel vom Wissenschaftlichen Institut für Presseforschung und Medienberatung in seinem Impulsreferat "Auf dem Weg in virtuelle Welten" am 9. Oktober. Die Bedeutung von intelligentem Journalismus im Zeitalter der Gratiskultur steht im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion am darauf folgenden Tag, an der bekannte Journalisten und Fotografen teilnehmen. An der Diskussionsrunde beteiligen sich unter anderem Anita Stockert von Focus online, Kai Winckler von der Neuen Post und Kai-Hinrich Renner vom Hamburger Abendblatt. Mehrere Workshops handeln von Zeitschriftenentwicklung, Fotorecht, Schleichwerbung und der Qualität von Pressefotos. Einer der Workshops wird eine so genannte Mappenshow zum Inhalt haben.

"Die Vernetzung der journalistischen Arbeit über die klassischen Mediengattungen hinweg schreitet immer weiter voran", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Dieser Entwicklung tragen wir mit der gemeinsamen Fachtagung von Fotografen und Zeitschriftenjournalisten Rechnung." Die DJV-Fachtagung "Prosa trifft Pixel" sollte ursprünglich Ende April stattfinden, musste jedoch aufgrund von Terminschwierigkeiten verschoben werden.

Das Programm ist auf der DJV-Homepage unter "Infothek" zu finden: http://www.djv.de/fileadmin/DJV/images/kongresse/Flyer%20Prosa%20trifft%20Pixel.pdf Anmeldungen zur DJV-Fachtagung "Prosa trifft Pixel" am 9./10. Oktober 2010 in Magdeburg nehmen ab sofort die DJV-Landesverbände bis 3. September entgegen. Die Teilnahme kostet 50 Euro, für DJV-Mitglieder 30 Euro. +++



Konstruktive Pläne
Fotografen des DJV-Bildportal trafen sich zum Austausch


18.06.2010 FRANKFURT/M.  Mitte Mai trafen sich am Frankfurter Flughafen die Mehrzahl der aktiv im DJV-Bildportal vertreten Fotografen, um über den angeschlagenen Bildermarkt zu diskutierten. Konrad Dienst, Inhaber von confessMedia sowie technischer Betreiber des DJV-Bildportal und Betreuer einiger großer Bildagenturen seit über 20 Jahren, gab einen ausführlichen Überblick über den aktuellen Agenturenmarkt. Im Agenturenmarkt gebe es bis zu 80% Umsatzeinbußen, so Dienst. So verwundert es also nicht, dass viele Agenturen seit Beginn der Wirtschaftskrise Kurzarbeit verhängt oder sogar Insolvenz angemeldet haben. In diesem Umfeld beschreibt Konrad Dienst das DJV-Bildportal als sicheren Hafen für Fotografen, die ohne Abhängigkeit von Agenturen und niedrigen ausgezahlten Honoraranteilen arbeiten wollen. Der Zusammenschluss von Fotografen aus verschiedenen Arbeitsbereichen in einem Portal beschreibt Dienst als „supertolle Kombination“ mit der noch immer aktuellen Zielsetzung, Fotografen als eigenständiger und unverwechselbarer Marktteilnehmer zu fungieren. Größter Erfolg für die Fotografen sind gegenwärtig die steigende Anzahl von Anfragen aus der Industrie, die die Fotografen des DJV-Bildportal für die Umsetzung von Projekten buchen wollen.

Um dem angeschlagenen Bildermarkt zu trotzen und neue Wege in der Bildervermarktung zu gehen, einigten sich die anwesenden Fotografen auf einen Relaunch der Webseite und der eingesetzten Software zur Verschlagwortung der Bilder, Imagia. Mit der Überarbeitung der Webseite für Kunden sowie der interne Bereich für Fotografen sollen neue Funktionen kommen, die der Vermarktung der Bilder förderlich und dem Kunden einen angenehmen Service und leichtere Bilderfindung ermöglichen soll. Bis zum Jahresende 2010 werden die Arbeiten umgesetzt sein, erste Ergebnisse können vielleicht zur Photokina Ende September in Köln auf dem Stand des DJV-Bildportal besichtigt werden. Um die Arbeiten konstruktiv zu begleiten sowie die Kommunikation zwischen Fotografen, dem technischen Dienstleister und der Betreibergesellschaft V&S zu verschlanken, wurde ein Fotografen-Beirat gewählt. Aufgabe des Beirats sind unter anderem Projekte für die Fotografen zu begleiten, Fotografengruppen für die Bereiche Sport, Kultur und Politik einzurichten sowie Werbestrategien zu erarbeiten. In den Beirat wurden gewählt der Bildredakteur und Fotograf Michael Schwerberger (München), der Politikfotograf Wolfgang Hörnlein (Reichelsheim) und der Fotografenmeister und Bildjournalist Karsten Socher (Kassel). Michael Schwerberger ist außerdem seit Jahresanfang zum Projektleiter des DJV-Bildportal berufen, um große gemeinsame Fotoaufträge zu koordinieren und die Gespräche mit den Kunden zu führen. Als Bildredakteur hatte er in der Vergangenheit viele große Bildprojekte bundesweit begleitet und geleitet. Der Fotograf Karten Socher leitet seit Ende 2009 die regelmäßigen Online-Konferenzen der Fotografen. Wolfgang Hörnlein ist seit Jahresanfang in Hessen einer drei stellvertretende Vorsitzende der Fachgruppe Bild.

Während der Sitzung in Frankfurt erreichte die Fotografen die traurige Mitteilung, dass der im DJV-Bildportal langjährige mitarbeitende Profifotograf Wolfgang Redeleit in der Nacht zuvor verstorben ist. Thomas Schumann, Sprecher der bayrischen Fotografen, sprach im Namen aller Fotografen die Beileitbekundung aus.

Gegenwärtig sind 63 Fotografen im DJV-Bildportal vertreten. Über die Webseite www.DJV-Bildportal.de sowie über den Anschluss an die Redaktionssysteme über Picturemaxx und APIS vermarkten die Fotografen einen Bildbestand von mehr als 560.000 Motiven direkt an Kunden aus der Werbung und der Verlagswelt. Auf der Photokina wird das DJV-Bildportal in Halle eins wieder mit einem eigenen Stand in der Nähe des DJV-Stand vertreten sein. +++



12.000 Euro Preisgeld für Beiträge über das „Kulturland Hessen“

Die Sparda-Bank Hessen lobt in Zusammenarbeit mit dem DJV Hessen erneut den Hessischen Journalistenpreis aus


10.05.2010 FRANKFURT/M.   Ob bildende Kunst, Film und Medien, Architektur und Baukunst, Literatur, Musik oder Theater – kaum ein Bundesland glänzt durch eine so reiche Kulturvielfalt wie Hessen. Journalistische Beiträge, die das Kulturgut in Hessen in den Fokus stellen, werden in diesem Jahr im Wettbewerb um den Hessischen Journalistenpreis gesucht. Unter dem Titel „Kulturland Hessen“ hat die Sparda-Bank Hessen in Kooperation mit dem Hessischen Journalistenverband nun zum fünften Mal den mit aktuell 12.000 Euro dotierten Preis ausgelobt.

Mit dem Hessischen Journalistenpreis sollen erneut Redakteurinnen und Redakteure gewürdigt werden, die ihr Augenmerk auf das Land Hessen richten und durch ihre Beiträge in den Medien zur Stärkung der unverwechselbaren Identität Hessens beitragen. Mitmachen können bundesweit Journalisten der zwei Sparten Print- und Fotojournalismus, die in den vergangenen zwölf Monaten Beiträge zum Thema „Kulturland Hessen“ publiziert haben.

Als Höhepunkt zum fünfjährigen Bestehen des Journalistenpreises wird zudem erstmals eine Persönlichkeit geehrt, die sich durch ihr bisheriges publizistisches Lebenswerk in besonderer Weise um Hessen verdient gemacht hat. Über die Vergabe der mit insgesamt 12.000 Euro dotierten Preise entscheidet eine hochkarätig besetzte, unabhängige Jury aus Vertretern der Wissenschaft und Medienpraxis.

Mehr Informationen zum Hessischen Journalistenpreis der Sparda- Bank Hessen und des Hessischen Journalistenverbandes finden Sie unter www.hessischer-journalistenpreis.de. Die Anmeldung und das Einreichen der Werke sind ab sofort unter der genannten Internet- Adresse möglich. Die Frist endet am 30. Juni 2010.





Urteil gegen Bauer Achat KG ist Erfolg für Bildjournalisten


05.05.2010 BERLIN.   Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen weiteren Erfolg für Fotojournalisten über die Heinrich Bauer Achat KG errungen. Nach dem heutigen Urteil (Az. 312 O 703/09) sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen und -journalisten rechtswidrig und unwirksam, die der Verlag verwendete, nachdem ihm eine etwas andere Fassung bereits durch einstweilige Verfügung verboten worden war. Auch mit diesen Bedingungen ist der Verlag jetzt erstinstanzlich in erheblichem Umfang gescheitert. Zu den rechtswidrigen Passagen der Bauer-Konditionen gehören vor allem die Honorarbedingungen, die der Verlag zu Lasten seiner Freien ersonnen hatte.

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte für Nutzungen vor allem in Objekten der Bauer Media Group abgegolten werden sollten, ist ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit dem Pauschalhonorar auch unbekannte Nutzungsarten und die Nutzung durch kooperierende Dritte bezahlt sein sollten. Die monierten Bedingungen des Verlags wurden vom Gericht als nicht angemessen eingestuft. Untersagt hat das Gericht auch eine Klausel, wonach Schadensersatzansprüche des Urhebers wegen der unterlassenen Urhebernennung ausgeschlossen sein sollten, auch wenn sie auf fahrlässigem Handeln des Verlags beruhten. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.

"Das Urteil bestätigt erneut das Recht der Journalisten, angemessen honoriert zu werden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "und stärkt ihre wirtschaftliche Basis." Das sei gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von größter Bedeutung. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen sagte, sie hoffe vor allem auf die Signalwirkung des heutigen Richterspruchs: "Honorarbedingungen, die die Rechte von Journalistinnen und Journalisten schmälern und ihnen unangemessen Risiken aufbürden, haben keine Chance mehr." +++



DJV: Bei Gesetze zu Google Street-View
die Rechte von Bildjournalisten bewahren


29.04.2010 BERLIN.   Der Deutsche Journalisten-Verband hat an Bundestag und Bundesrat appelliert, bei einer möglichen Gesetzgebung zu Google Street-View die Rechte der Bildjournalisten in vollem Umfang zu bewahren. Keinesfalls dürfe es zu einem allgemeinen Fotografierverbot kommen, von dem auch Bildjournalistinnen und -journalisten betroffen wären. "Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er dieses sensible Thema differenziert behandelt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Wenn der Gesetzgeber die Bürger vor der systematischen bildlichen Erfassung von Häusern, Passanten und Straßenzügen schützen will, wie sie von Google Street-View betrieben wird, darf er nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und ein vollständiges Fotografierverbot verhängen." Das sei weder mit der Pressefreiheit noch mit der freien Berufsausübung von Bildjournalisten vereinbar. Der notwendige Persönlichkeitsschutz in der Pressefotografie sei in den bereits vorhandenen Gesetzen fest verankert.

Der DJV-Vorsitzende warnte in dem Zusammenhang vor einer Bundesratsinitiative des Hamburger Senats, die unter anderem darauf abzielt, dass Hauseigentümer und Mieter der Abbildung ihres Gebäudes im Internet widersprechen können. "Die Darstellung eines Gebäudes in einer Zeitung oder einem Online-Medium verstößt in den meisten Fällen nicht gegen die Privatsphäre", sagte Konken, "sondern kann eine wichtige Information für die Leser sein." Und Peter Jebsen, stellvertretender Vorsitzender des DJV Hamburg, fügte hinzu: "Der Datenschutz darf in diesem Fall nicht über die Pressefreiheit gestellt werden." Der Bundesrat dürfe dem Hamburger Gesetzestext in dieser Form keinesfalls zustimmen. +++



17 % aller Bilder in hessischen Zeitungen ohne Urheber
- heute DJV-Aktion "Fotografen haben Namen"


23.04.2010 WIESBADEN.   Der Landesverband Hessen des Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kann den hessischen Zeitungen – trotz einiger „Ausreißer“ – eine „gute Quote“ bei der Namensnennung von Bildurhebern bescheinigen. Bei der heutigen DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" – die anlässlich des „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ stattfand – wurden in Hessen insgesamt 14 Zeitungen (überwiegend Hauptausgaben) buchstäblich daraufhin „unter die Lupe“ genommen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden. Aus einer entsprechenden Aktion vor einem Jahr war die Tageszeitung „Welt kompakt“ mit den meisten Fotografennennungen als Spitzenreiter aller deutschen Tageszeitungen hervorgegangen und vom DJV dafür ausgezeichnet worden.

Nach einer Übersicht des DJV Hessen wurden in den 14 Tageszeitungen am heutigen Freitag genau 1.221 Bilder veröffentlicht, wobei die Fotografen bei 207 fehlten. Das ist eine Quote von 17 Prozent. Negativer „Spitzenreiter“ dabei sind die „Hersfelder Zeitung“ mit einer Fehlt-Quote von 60 (!) Prozent (65 von 107), gefolgt von der „Frankfurter Neuen Presse“ mit über 32 Prozent (26 von 80) und der „Fuldaer Zeitung“ (38 von 116) sowie der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ mit 25,7 Prozent (25 von 97). Mit einem absoluten „Bestwert“ glänzte dagegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ), die als Einzige alle 82 Bilder mit den Namen der Fotografen bzw. Agenturen kennzeichneten. Eine ganze Anzahl von Lokalzeitungen wiesen allerdings auch „relativ gute Werte“ auf, wobei die Fehlt-Quoten zwischen ein und zwölf Prozent lagen.

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Nach Meinung des hessischen DJV-Landesvorsitzenden Uli Heuser ist das heutige Ergebnis an Beweis, dass es noch in vielen Zeitungsredaktionen am Bewusstsein für eine Nennung fehle. "Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab." Die Pflicht zur Namensnennung gilt nach DJV-Meinung auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Agentur-Kürzels sei aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes „nicht ausreichend“. Der DJV Hessen werde sich auch in Zukunft um die Belange der Fotojournalisten kümmern, sagte Heuser. (ma/wo) +++



DJV warnt: Vertragsbedingungen der Ärzte Zeitung inakzeptabel


16.03.2010 BERLIN    Der Deutsche Journalisten-Verband warnt vor der Unterzeichnung der neuen Verträge, die von der Ärzte Zeitung Verlags-GmbH, Neu-Isenburg, verschickt werden. Demnach müssen freie Mitarbeiter der Ärzte Zeitung Verlags-GmbH Rechte "in jeder bekannten und unbekannten Nutzungsart" einräumen und ihr die Übertragung dieser Rechte an Unternehmen in der Springer Sciene+Business Media Gruppe ermöglichen. Ein gesondertes angemessenes Honorar für solche zusätzlichen Nutzungen ist im Vertrag dagegen nicht vorgesehen.

"Die entsprechenden Vertragsregelungen sind nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes vereinbar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Eine Klausel, mit der durch die erste und einzige Vergütung sämtliche vorgesehenen Nutzungen und Verwertungsrechte abgegolten sind, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild, wonach Urheber an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen sind." Konken forderte den Verlag auf, die strittigen Vertragsklauseln zurückzuziehen. Es sei zudem empörend, dass der Verlag versuche, sich in einem Schreiben an die freien Mitarbeiter auf den DJV zu berufen: "Der Vertrag gibt in keiner Weise wieder, was der DJV von Verlagen erwartet." Der DJV-Vorsitzende verwies dabei auf die seit 1. Februar 2010 geltenden Vergütungsregelungen an Tageszeitungen.

Die Ärzte Zeitung ist eine Tageszeitung mit Sitz in Hessen. Der hessische Verlegerverband hatte sich nicht an den Verhandlungen über die Vergütungsregeln beteiligt. Nach Auffassung des DJV gelten in Hessen aber keine anderen Maßstäbe für die Angemessenheit von Honoraren als in anderen Bundesländern. +++



DJV-Fachtagung "Prosa trifft Pixel" Ende April 2010


12.02.2010 STUTTGART.   Der Deutsche Journalisten-Verband lädt zu einer gemeinsamen Fachtagung von Zeitschriften- und Bildjournalisten am 26./27. April nach München ein. Unter dem Motto "Prosa trifft Pixel" werden bis zu 150 Journalistinnen und Journalisten aus dem Zeitschriftenbereich und der Fotografie über neue Entwicklungen im Medienbereich, Chancen und Herausforderungen bei der journalistischen und visuellen Gestaltung von Zeitschriften und das Spannungsverhältnis zwischen Gratiskultur und Qualitätsjournalismus diskutieren. Inhaltlich vorbereitet wurde "Prosa trifft Pixel" durch die DJV-Fachausschüsse Zeitschriften und Bildjournalisten.

Einen Blick in die Zukunft wirft Andreas Vogel vom Wissenschaftlichen Institut für Presseforschung und Medienberatung in seinem Impulsreferat "Auf dem Weg in virtuelle Welten" am 26. April. Die Bedeutung von intelligentem Journalismus im Zeitalter der Gratiskultur steht im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion am darauf folgenden Tag, an der bekannte Journalisten und Fotografen teilnehmen. An der Diskussionsrunde beteiligen sich unter anderem Jochen Wegner von Focus online, Kai Winckler von der Neuen Post und Kai-Hinrich Renner vom Hamburger Abendblatt. Mehrere Workshops handeln von crossmedialer Arbeit, Fotorecht, Schleichwerbung und der Qualität von Pressefotos. Einer der Workshops wird eine so genannte Mappenshow zum Inhalt haben.

"Prosa trifft Pixel" ist nach der DJV-Fachtagung "Öffentlichkeit machen" im September 2009 die zweite Veranstaltung dieser Art, die verschiedene journalistische Berufsgruppen anspricht. "Die Vernetzung der journalistischen Arbeit über die klassischen Mediengattungen hinweg schreitet immer weiter voran", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Dieser Entwicklung tragen wir mit gemeinsamen Fachtagungen Rechnung." Konken zeigte sich zuversichtlich, dass von "Prosa trifft Pixel" neue Impulse für die inhaltliche Arbeit des DJV ausgehen.

Das Programm ist auf der DJV-Homepage unter "Infothek" zu finden: ww.djv.de/uploads/media/Prosa_trifft_Pixel_Internet.pdf Anmeldungen zur DJV-Fachtagung "Prosa trifft Pixel" am 26./27. April 2010 in München nehmen ab sofort die DJV-Landesverbände bis 15. März entgegen. Die Teilnahme kostet 200 Euro, für DJV-Mitglieder 125 Euro. +++



"Ein Sieg für die Pressefreiheit"
DJV begrüßt BGH-Urteil zu Sedlmayr-Mördern


10.02.2010 BERLIN.   Der Deutsche Journalisten-Verband hat das am gestrigen Dienstag gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs zu Veröffentlichungen über die verurteilten Sedlmayr-Mörder begrüßt (Az.: VI ZR 243/08). Der BGH hatte entschieden, dass Text- und Bildberichte des Spiegel aus dem Jahr 1992 mit Fotos und Namen der Verurteilten nicht aus dem Online-Auftritt des Magazins entfernt werden müssen. Die Veröffentlichungen verstießen zwar gegen das Persönlichkeitsrecht, aber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung gingen vor, entschied der BGH.

"Das ist ein Sieg der Pressefreiheit", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Die Medien müssten zwar das Recht von Straftätern achten, sich nach verbüßter Haft wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingliedern zu können. Das dürfe aber nicht so weit gehen, dass längst erschienene Berichte und Fotos aus der Zeit des Verbrechens und des Prozesses aus den Archiven entfernt werden müssten. "Ein solcher Aufwand wäre im Internetzeitalter nicht zu stemmen", sagte Konken. Außerdem sei es mit den Prinzipien der Presse- und Meinungsfreiheit nicht vereinbar, wenn im nachhinein Medienberichte verändert oder gelöscht würden.



Rammstein-Vertrag diskriminiert Bildjournalisten
DJV fordert Änderung von Landespressegesetzen


18.11.2009 BERLIN. Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Band Rammstein aufgefordert, ihren Fotovertrag für Konzertfotografen sofort zurückzuziehen. "Der Vertrag begrenzt die Verbreitungsmöglichkeiten von Konzertfotos nicht nur in unerträglicher Weise auf ein einziges, namentlich zu bezeichnendes Medium. Unakzeptabel ist insbesondere, dass Rammstein die Bilder gratis für eigene Zwecke nutzen will", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Mit dem Vertrag zur Akkreditierung für die aktuelle Rammstein-Tournee sollen Bildjournalistinnen und -journalisten der Band gestatten, Fotos für die Nutzung auf Webpages von Rammstein oder dem Management der Band ohne gesonderte Vergütung abzubilden.

Rammstein trete in die Fußstapfen internationaler Bands, deren Vertragsbedingungen der DJV ebenfalls angegriffen habe, sagte Konken. "Rammstein profitiert als Musikgruppe vom deutschen Urheberrecht. Als Kreative sollten sie anderen kreativ Tätigen den Anspruch auf angemessene Arbeitsmöglichkeiten und Vergütung nicht verweigern." Konken appellierte zugleich an die zuständigen Bundesländer, in den Landespressegesetzen endlich einen eindeutigen Anspruch von Fotografen auf Zutritt zu solchen Veranstaltungen zu schaffen, die der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind. +++



Aktion Fotografen haben Namen: DJV zeichnet WELT kompakt aus

06.10.2009 BERLIN. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken hat am späten Nachmittag die WELT kompakt, den Gewinner der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen", ausgezeichnet. Die WELT kompakt schnitt von allen geprüften Tageszeitungen am besten ab. Die Fotografennamen wurden bei der Veröffentlichung der Fotos in rund 80 Prozent der Fälle genannt.

Die Aktion "Fotografen haben Namen" wurde vom DJV am Welttag des Urheberrechts durchgeführt, um Medienunternehmen in Erinnerung zu rufen, dass sie zur Nennung der Namen von Fotografen verpflichtet sind. Das Ergebnis: In vielen Zeitungen erfolgt die Nennung der Urheber nicht oder die Urheberschaft ist unklar.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken überreichte den stellvertretenden WELT kompakt-Chefredakteuren Andrea Seibel und Frank Schmiechen in den Räumen der Redaktion eine Urkunde für vorbildliche Fotografennennung. Dadurch, dass fast durchgängig deutlich werde, wer die Bilder gemacht habe, unterscheide sich die WELT kompakt sehr positiv von vielen anderen Tageszeitungen, so Konken. "Ich freue mich sehr, dass bei Ihnen Fotografen die Beachtung finden, die sie eigentlich überall finden müssten", sagte Konken zu Andrea Seibel und Frank Schmiechen. "Ich hoffe, dass sich in Zukunft auch die anderen Zeitungen besser an ihre Pflicht zur Namensnennung halten." +++




"Berichterstattung verweigern" - DJV kritisiert
Bedingungen für Fotografen bei Tom-Jones-Tour


02.10.2009 BERLIN. Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Medien dazu auf, die Berichterstattung über die anstehenden Tom-Jones-Konzerte am 5. und 7. Oktober in Frankfurt und Hamburg zu verweigern. "Die Bedingungen für Fotografen während der Tom-Jones-Tour bedeuten einen massiven Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung", so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Urheberrechte werden mit Füßen getreten." Dazu wolle Tom Jones auch noch ein Recht darauf haben, die Bilder selbst nutzen zu dürfen.

In den Bestimmungen für die Tournee werden Agenturfotografen per se von Konzerten ausgeschlossen, alle zugelassenen Fotografen müssen von den Herausgebern ausdrücklich zum Fotografieren eingeteilt werden und die Bilder dürfen nur bei dem jeweiligen Medium veröffentlicht werden. Tom Jones soll darüber hinaus kostenlos die veröffentlichten Fotos für Werbezwecke benutzen dürfen. Fotografieren soll nur während der ersten drei Stücke erlaubt sein.

"Nicht nur will Tom Jones verhindern, dass Fotografen ihre Bilder mehrfach verwerten können", kritisiert der DJV-Bundesvorsitzende. "Er will darüber hinaus auch noch kostenlose Bilder von Fotografen beziehen." Darauf dürften sich Zeitungen und Zeitschriften und andere Medienunternehmen nicht einlassen. +++




DJV: Paritätische Finanzierung des Krankengelds erhalten!

30.09.2009 BERLIN. Der DJV fordert die Unionsparteien und die FDP auf, das Krankengeld für Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter zu erhalten. "Die Experimente der Großen Koalition mit dem Krankengeld bei unständig Beschäftigten und hauptberuflich Selbständigen haben gezeigt, dass das Krankengeld für sozialpolitische Experimente nicht taugt", betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Krankengeld müsse in der heutigen Form der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten bleiben. Gleiches gelte für das Krankengeld der Mitglieder der Künstlersozialkasse, bei dem die Kosten durch Künstlersozialkasse und die freiberuflich Tätigen je zur Hälfte getragen werden.

"Eine Regierung, die Entlastung verspricht, darf Arbeitnehmer, unständig Beschäftigte und Selbständige nicht stärker belasten", so Konken. "Das System von Krankengeld-Wahltarifen führt zur Nichtversicherung breiter Kreise und damit dem sozialen Absturz im Fall der Krankheit". Der DJV Vorsitzende verwies darauf, dass das zum Jahresanfang 2009 eingeführte System von Wahltarifen bereits zum August 2009 reformiert werden musste und in vielen Fällen dazu geführt hat, dass gesetzlich Versicherte überhaupt keinen Krankengeldanspruch mehr haben.

Laut Medienberichten wird zwischen den zukünftigen Koalitionsparteien darüber diskutiert, das Krankengeld, das die Kassen ab der siebten Krankheitswoche nach Fortfall der Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber zahlen, privat abzusichern. +++




DJV errang Sieg für Fotojournalisten
vor Landgericht über Heinrich Bauer Achat KG


23.09.2009 HAMBURG.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Heinrich Bauer Achat KG erwirkt. Nach dem Richterspruch vom 22. September sind wesentliche Regelungen in Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen und -journalisten rechtswidrig. Dazu gehören vor allem die Honorarbedingungen, die der Verlag zu Lasten seiner Freien ersonnen hatte. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte abgegolten werden sollten, ist ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit dem Pauschalhonorar auch zukünftige verwandte Schutzrechte des Verlages und die Nutzung durch Dritte bezahlt sein sollten.

Die vom Gericht monierten Bedingungen des Verlags waren weder redlich noch angemessen. Untersagt worden ist auch die Regelung, die die Verwendung der Fotos für werbliche Zwecke erlaubt. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag auf dessen Anforderung von fast allen Kosten durch Dritte freistellen.

„Die Einstweilige Verfügung ist ein Sieg für die Fotojournalisten“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Der Richterspruch stärkt die Rechte der Urheber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.“ Und dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen, die das Verfahren des DJV verbandspolitisch unterstützte, fügte hinzu: „Bauer wäre gut beraten, die Fotojournalisten als Partner und nicht als Objekte überzogener Renditeerwartungen zu behandeln.“

Der DJV hatte die Einstweilige Verfügung gegen die Vertragsbedingungen von Bauer beantragt, um die Rechte der Fotojournalisten durchzusetzen. „Der Verlag wird die Fotografen jetzt nach den gesetzlichen Regelungen, also angemessen, honorieren müssen, will er die von ihm beanspruchten Rechte nutzen“, gab sich der DJV-Vorsitzende zufrieden. +++



DJV fordert konzertierte Aktion gegenüber Google

16.07.09 BERLIN:. Der Deutsche Journalisten-Verband hat Verleger und Politik zu einer konzertierten Aktion mit den Urhebern gegenüber dem Monopolisten Google aufgefordert. Vor dem Hintergrund der wachsenden Meinungsmacht von Google seien gesetzliche Regelungen dringend nötig, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Gesetzgeber muss einerseits der Gratis-Kultur des Internets zu Gunsten der Urheber einen wirksamen Riegel vorschieben und andererseits die Befugnisse des Bundeskartellamtes so ausweiten, dass die Behörde Meinungsmonopole im Internet verhindern kann."

Google verharmlose sein wachsendes Monopol in den Medienmärkten, kritisierte Konken. "Die Firma vereinigt in bisher nie gekannter Weise Funktionen als Anbieter von Betriebssystemen für Computer und Handys, Internetsuchdiensten, Inhalten wie komplett digitalisierten Büchern sowie ganz besonders auch die Anzeigenvermittlung. Hier droht ein Monopol mit nie gekannter Meinungsmacht." Es sei nicht hinnehmbar, dass die Urheber ohne Zustimmung ihre Werke Google zu dessen kommerziellen Zwecken überließen.

"Ein wirksames Vorgehen gegenüber Google setzt voraus, dass Verleger und Gewerkschaften an einem Strang ziehen", sagte Konken. Der DJV sei im Interesse der Journalistinnen und Journalisten zu dieser Kooperation bereit. Dabei müsse jedoch klar sein, dass der Schutz der Urheber und ihrer berechtigten Interessen im Mittelpunkt der Aktivitäten stehe. +++




Tagespauschalen statt Honorare?
Ein Thema für den Bundesfachausschuss Bild


12.07.2009 FRANKFURT/M.
   
Eine Reaktion auf die in den vergangenen Wochen von Verlegerseite für Fotos in Zeitungen und Zeitschriften für die Zukunft angebotenen Honorare war das Hauptthema einer Sitzung des Bundesfachausschusses Bildjournalisten am Frankfurter Flughafen.

So wollen einige Tageszeitungen nicht mehr für das einzelne,veröffentlichte Bild zahlen, sondern das fällige Honorar für an mehreren Terminen erstellte Fotos mit einer Tagespauschale von z.B. 100.- Euro (incl.Fahrtkosten!) abgegolten wissen.

Um auch diesem unseriöse Ansinnen entsprechend zu begegnen wurden verschiedene Strategien diskutiert. Der nächste Verhandlungstermin über gemeinsame Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen mit dem BDZV findet am 29Juli in Berlin statt. (jr). +++




DJV ruft zur Teilnahme an Aktion "Fotografen haben Namen" auf

22.04.2009 BERLIN.   
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" mitzumachen. Die Aktion findet am morgigen Donnerstag, 23. April, dem Welttag des Buches und des Urheberrechts, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, morgen ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Manche Medien haben keinen Respekt mehr vor Fotojournalisten. Ihnen ist es vollkommen gleich, woher ein Bild stammt und wer ein Bild aufgenommen hat. Für Fotojournalisten ist die Namensnennung aber eine Frage der Anerkennung ihrer Arbeit. Auch Folgeaufträge hängen von der Namensnennung ab."

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Wer sich an der Aktion "Fotografen haben Namen" beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken. +++






Die KSK wird weiter "angeschossen" - Diskussion auf Photokina

27.09.2008 KÖLN.  Das Agitieren gegen die Künstlersozialkasse (KSK) geht weiter, auch wenn der Bundesrat am 19. September den Antrag ablehnte, die KSK abzuschaffen oder zumindest "arbeitnehmerfreundlich zu reformieren". Dabei ist ein zeitlicher Zusammenhang nicht zu übersehen: Die Kampagne gegen die KSK wird mit mehr Energie geführt, seit die KSK schärfer bei der zahlungspflichtigen Unternehmen kontrolliert.

Dass das Thema mit der Bundesratssitzung nicht aus der Welt ist, zeigte wenige Tage eine Podiumsdiskussion am 25. September auf der photokina: Der Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV) hatte eingeladen mit derFrage: "KSK. Was können wir erreichen?" Unter Moderation von Hans Starosta vom CV diskutierten Willy Nordhausen, Bereichsleiter Auskunft und Beratung der KSK, Dr. Jörg Peschner vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rechtsanwalt Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Fotograf Ralf Levc.

Anders als die Veranstalter vermutlich gehofft hatten, waren die KSK-Kritiker bei der gut besuchten Podiumsdiskussion in der Unterzahl: Die Reihen waren dem Augenschein nach vor allem mit freien Journalisten und Fotografen gefüllt, darunter Vertreter von DJV, dju in verdi und Freelens. Für die KSK und das BMAS legten Nordhausen und Dr. Peschner dar, dass durch die Novelle von 2007 mehr Beitragsgerechtigkeit entstehe. Von den 28.000 Unternehmen, die angeschrieben würden, sei etwa jedes vierte abgabepflichtig. Vor allem die Umwandlung von festen Stellen in freie Mitarbeiterschaft sei für den Zuwachs an Versicherten - derzeitiger Stand rund 160.000 - verantwortlich, erklärte Nordhausen. Für das BMAS ergänzte Dr. Pescher: "Wir sehen diese Zunahme an Selbstständigen auch kritisch. Aber das schmälert ja nicht den Wert der KSK."

Auf Seiten der KSK-Kritiker gingen in der Diskussion zahlreiche Punkte durcheinander. Moderator Starosta vom CV und der Fotograf Ralf Levc beschwerten sich u.a. über die fehlende Information für kleine Mittelständler und über unklare Berufsbilder. Rechtsanwalt Steinheuer vom BdSt sprach sich dafür aus, dass die Unternehmen die KSK-Abgabe nur dann zahlen müssten, wenn der Beauftragte tatsächlich KSK-Mitglied sei. Ein Ansinnen, das die Wettbewerbssituation für die KSK-Versicherten verschlechtern und bei den Unternehmen zu höheren Abgaben führen würde, wie Dr. Peschner verdeutlichte. Die Frage, warum der BdSt überhaupt Lobbyarbeit für Unternehmen mache, beantwortete Steinheuer mit der Aussage, der Bund der Steuerzahler fühle sich auch für ungerechte Abgaben zuständig. Genau wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der zu den "Windmachern" in der Kampagne gegen die KSK gehört, muss sich auch der BdSt fragen lassen, wieso er sich das Anliegen gerade der Unternehmen zueigen macht, die über Jahre ihre Pflicht zur Zahlung der KSK-Abgabe entzogen haben. Missachtet werdendabei offensichtlich die Belange der Unternehmen, die die Kosten in dieser Zeit alleine schultern mussten. Sie dürften sich darüber freuen, wenn der Beitrag auf eine breitere Basis gestellt wird. Kurioses Ende der Diskussion: Für die Berufsfotografen, in deren Namen man gegen die KSK zu sprechen meinte, formulierte Podiumsteilnehmer Levc den Wunsch, dass sie künftig ebenfalls der KSK beitreten könnten.
  Mehr Infos hier als PDF.

Corinna Blümel +++

 




Botschaften muss man sehen können

18.09.2008 ERFURT.  Der Berliner Pressefotograf Bernd Lammel sprach am 18. September im Foyer des Thüringer Landtages in Erfurt mit Mitarbeitern von Pressestellen. Eingeladen hatten dazu die DJV-Landesverbände Thüringen und Hessen als Ausrichter des Wettbewerbs "PresseFoto Hessen Thüringen", dessen ausgezeichneten Beiträge in dem Foyer das rechte Ambiente boten.

Im Gesprächsfokus standen die Erwartungen der Redaktionen an ein gutes Pressefoto, die sich von zumeist doch Amateurfotografen in Pressestellen nur schwerlich erfüllen lassen. Da haben Abbildungen von Parteitagspräsidien oder krampfhaft lächelnden und gleichsam händeschüttelnden Personen kaum Chancen zur Publikation - am wenigsten die auch in der Produktwerbung nicht immer erfolgreich inszenierten Bilder. Wenn da Nichtssagendes aus Gründen der Sparsamkeit für 400 Euro - pro Bild natürlich - in das Programm einer Agentur zum unentgeltlichen Abruf für Redaktionen gestellt wird, stellt sich die Frage nach der Effizienz. Mit den Kosten ließe sich ein guter Pressefotograf reichlich honorieren.

Zumal: Der gelernte Fotograf vermag Botschaften der Objekte durch sein Auge zu sehen und mit der Kamera festzuhalten. Hinzu kommt, dass der Eindruck eines Bildes in tausendstel Sekunden wahrgenommen wird, eben auch Nichtssagendes. Lammels Botschaft an die Mitarbeiter der Pressestellen, in Fotojournalisten hilfreiche und effizient handelnde Partner zu sehen. (Ulrich Oertel). +++

 


Verleger bald „Verbindung ohne Bedeutung“?
Neue OT-Mitglieder


05.09.2008 WIESBADEN.
    Der Verband Hessischer Zeitungsverleger (VHZV) gerät immer mehr in die Gefahr, sich zur „Verbindung ohne Bedeutung“ (VOB) zu entwickeln. Der Grund: jetzt hat er nur noch 39 Mitglieder – und die OT- Mitglieder (also ohne Tarifbindung) nimmt ständig zu. Was bisher den wenigsten bekannt war: seit Mai 2008 gilt das in Hessen auch für die „Oberhessische Presse“ und die „Waldecksche Landeszeitung“, die wie die „Frankenberger Zeitung“ und „Gelnhäuser Neue Presse“ zur Madsack-Verlagsgesellschaft gehören. Und offenbar ist es das Ziel, künftig ganz ohne gelernte und veranwortungsbewußte Journalisten „Zeitung zu machen“, denn: seit 3. September erscheint mittwochs und samstags der neueste Coup: eine kostenlose und mit so genannten „Bürger-Reportern“ hergestellte „Gießener Zeitung“.



„Die hessischen Zeitungsverleger sind bald kein Tarifpartner mehr für uns“, betonte DJV-Hessen-Vorsitzender Hans Ulrich Heuser. Dass „nach einem halben Dutzend Verlagen“ jetzt die hessischen Tageszeitungen der Madsack-Gruppe ihre Voll- Mitgliedschaft zugunsten einer OT-Mitgliedschaft aufgaben und sie für ihre neue „Gießener Zeitung“ Bürger als Journalisten nutzt, „ist ein weiterer Tiefschlag für den Journalismus in Hessen“. Heuser betont: „Die Situation ist alarmierend und besorgniserregend.“
Der Verband Hessischer Zeitungsverleger (VHZV) verliert immer mehr Vollmitglieder und der DJV damit seinen Verhandlungspartner. VHZV-Geschäftsführer Dirk Glock lässt sich dazu im Moment keine Stellungnahme entlocken. Er ist trotz mehrfacher Anfragen für die online-Redaktion und die „blickpunkt“-Redaktion des DJV Hessen nicht zu sprechen. Verschärft wird die Situation durch die Methoden der Verleger, die Tarifbindung zu umgehen und Personalkosten einzusparen. Das Spektrum reicht vom Outsourcen der Redakteure in tarifungebundene Gesellschaften über den dank Arbeitnehmerüberlassunggesetz legalen Leiharbeiter-Einsatz und die Anstellung der Volontäre über Journalistenschulen bis zum Austritt aus dem Verlegerverband oder den Rückzug in eine OT-Mitgliedschaft. Der Blick über die hessischen Landesgrenzen nach Sachsen-Anhalt und Thüringen macht deutlich, dass es dort „tariflose Zonen“ ohne einen Verlegerverband gibt. In Sachsen hat er noch drei Mitglieder, eines davon ohne Tarifbindung.

Der hessische Verlegerverband ermöglichte per Satzungsänderung deshalb so genannte „OT-Mitgliedschaften“, weil laut Vorsitzendem Dr. Wolfgang Maaß (Gießen) „einige unserer Mitglieder mit diesen Tarifen nicht mehr leben können und wollen“. Dirk Ippen, Verleger der „Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen“, reduzierte prompt zum 1. Januar auf OT und folgte damit einem bundesweiten Trend. Weitere Zeitungen mit OT-Mitgliedschaften ihrer Verlage sind in Hessen auch die „Fuldaer Zeitung“, der „Hanauer Anzeiger“ und die „Offenbach Post“. Und bundesweit lässt sich diese Liste noch unendlich fortsetzen. Gegen diese Konstruktion, die Tarifpartnerschaft einseitig aushebeln, laufen mit ver.di-Hilfen mehrere Klagen.

Das vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jährlich erhobene IAB-Betriebspanel bestätigt seit 1996 eine rückläufige Tendenz der Tarifbindung. Es beziffert die durch Tarifverträge erfassten Beschäftigten in 2006 auf nur noch 65 Prozent in den alten und 54 Prozent in den neuen Bundesländern.

Hans-Ulrich Heuser prangerte bereits in seiner Grundsatzrede auf dem 60. Verbandstag des DJV Hessen Mitte 2007 in scharfer Form den „unerträglichen Zustand und sozialpolitischen Skandal“ in den Redaktionen an, speziell auch denen der Madsack-Gruppe. Sie betrieben einen „sozialpolitischen Kahlschlag, um den Billigjournalismus in Hessen einzuführen“. Heuser ist sich sicher, dass die Verleger damit „einen absoluten Irrweg“ beschreiten. „Denn in anderen Bundesländern melden sich mittlerweile viele zurück, die ihr eigenes Süppchen kochen wollten.“ Soziale Standards auszuhöhlen und Arbeitsgesetze zu missbrauchen, mindere die Qualität.

Dem widerspricht Geschäftsführer Steffen Schindler von der zu 100 Prozent von Madsack gehaltenen „Waldeckschen Landeszeitung“/„Frankenberger Zeitung“ (Korbach) und der „Oberhessischen Presse“ (Marburg), an der Madsack wie an der „Gelnhäuser Neuen Presse“ zu 51 Prozent beteiligt ist: „Betriebsrat und Geschäftsführung vertrauen einander“, betont Schindler. „Wir sind OT-Mitglied geworden, um expandieren zu können.“ Dafür seien VHZV-Tarif-Strukturen „zu träge“.

Schindler gibt ein Beispiel: Die Verbandstarife erfassten die Video- und Onlinejournalisten nicht, „weil bei ihnen die Grenzen zwischen Redakteuren und Technikern verschwimmen“. Mit dem Schritt zum OT würden sogar die „fünf, sechs“ Leihredakteure unter je 30 Beschäftigten in beiden Redaktionen „wieder festangestellt“. Über den Tarif hinaus „wollen wir ihnen bis 2010/11 ein attraktives Modell anbieten, dass die Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt“.

Bei „MADSACK“, dem 1949 als Zeitungsverlag wiedergegründeten und heute größten Medienunternehmen Niedersachsens mit vielfältigen Beteiligungen und Tochterfirmen in den Sparten Print, Hörfunk, Film, Fernsehen und Online, betrug die Bilanzsumme 2007 gut 322 Millionen Euro. 2006 beschäftigte sie unter 2675 Mitarbeitern 333 Redakteure. Neben acht Tageszeitungen in Niedersachsen verlegt die Gruppe vier in Hessen. Obwohl in ihrem Verbreitungsgebiet jeweils führend, sank die Tagesauflage bei allen vier Zeitungen in den vergangenen Jahren leicht, aber kontinuierlich. 2007 lagen die Korbacher 100-Prozent-Töchter „Waldecksche Landeszeitung“ und „Frankenberger Zeitung“ bei 19.100 und 6.000 Tagesexmplaren. Auf 29.200 kam die „Oberhessische Presse“ in Marburg und auf 8.100 die erst 1988 gegründete „Gelnhäuser Neue Presse“ im Main-Kinzig-Kreis, an denen Madsack jeweils 51 Prozent hält.

Der Schritt zur OT-Mitgliedschaft sei „intern nicht kommuniziert“ worden. Mehr möchten die Kolleginnen und Kollegen in den Redaktionen der Madsack-Zeitungen gegenüber recherchierenden Journalisten auf Nachfrage dazu nicht sagen. Die Gehaltstarifverhandlungen für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen werden immer schwieriger. DJV und ver.di setzten am gestrigen 4. September in Frankfurt die Gehaltstarifverhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger fort. Sie endete – wie schon die erste Tarifrunde am 25. Juli in Düsseldorf – „ohne greifbares Ergebnis“. (siehe EXTRA-Bericht). Christine Dressler +++





DJV begrüßt besseren Schutz des geistigen Eigentums

28.08.2008 BERLIN. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass Journalistinnen und Journalisten einfacher zu ihrem Recht kommen, wenn das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung geistigen Eigentums am 1. September in Kraft tritt. Bei Streitigkeiten über die Nutzung geistigen Eigentums wird die Position der Urheber gestärkt, die Auskunftspflicht bei Verletzung des Urheberrechts verbessert. "Wir gehen davon aus, dass Verstöße gegen das Urheberrecht etwa bei Texten und Fotos nun häufiger geahndet werden", freute sich DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Konken bedauerte jedoch, "dass Urheberrechtsverletzer nur den einfachen Preis zahlen. Wünschenswert wäre gewesen, dass sie doppelten Schadenersatz leisten müssen." Dafür hatte der DJV während des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht plädiert. Insgesamt sei das Gesetz der Schritt in die richtige Richtung, sagte Konken.

Mit dem neuen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umgesetzt, in der davon die Rede ist, dass "mindestens" der einfache Preis zu zahlen sei. +++



DJV warnt vor Fotografenvertrag bei Konzerten
von Loreena McKennitt


02.07.2008 BERLIN.    Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bildjournalisten vor der Unterzeichnung eines Fotografenvertrages zu den Konzerten von Loreena McKennitt in Deutschland gewarnt. "Der in englischer Rechtssprache verfasste Vertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen deutsches Recht und schränkt die Fotografen bei ihrer Berichterstattung ein", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Fotografenvertrag des Veranstalters Quinlan Road schreibt den Bildjournalisten beispielsweise vor, dass sie ohne weitere ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters Fotos nur einmal in einem vorher zu benennenden Medium veröffentlichen dürfen. "Die Entscheidung über die Nutzung der Fotos trifft nach deutschem Recht der Urheber und nicht der Tourneeveranstalter", sagte Konken. Wenn Fotografen den Vertrag unterschrieben, gingen sie ein hohes Risiko im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Tourneeveranstalter ein. Zudem müssten sie sich vertraglich verpflichten, in solchen Fällen erhebliche Kosten zu übernehmen und kanadisches Recht und die kanadische Gerichtsbarkeit zu akzeptieren.

Die Warnung des DJV gilt für die Konzerte von Loreena McKennitt am heutigen 2. Juli in Hannover, am 4. Juli in Wiesbaden, am 5. Juli in Köln, am 6. Juli in Erfurt, am 8. Juli in Dresden, am 9. Juli in München und am 10. Juli in Stuttgart. +++




Preußenstiftung will Fotografie verstaatlichen

- Ende der Panoramafreiheit in Berlin-Brandburg?

Journalisten-Aufruf zu Protestmail an Stiftungsrat


29.06.2008 BERLIN.    Die Staatsstiftung "Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" hat bereits eine Unterlassungsklage gegen eine Berliner Fotoagentur eingereicht, die Bilder von den Schlössern anbietet. Der Staatsbetrieb fordert die Unterlassung des Fotovertriebs, Auskunft über alle bereits erfolgten Nutzungen von Bildern, Schadensersatz und die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro. Die betroffene Agentur müsste entsprechend hunderte oder gar tausende von Bildern aus ihrem Angebot nehmen. Gleiches gilt natürlich für tausende von weiteren deutschen Bildanbietern, wenn der Staat hier nicht noch gestoppt wird. Für die Agenturen und Bildjournalisten ist die staatliche Intervention in ihr Berufsfeld gravierend. Wird der gesamte Raum der Liegenschaften der Staatsstiftung für "privatgewerbefrei" erklärt und damit verstaatlicht, müssen sie zum Teil jahrzehntealte Bildaufnahmen sowie wichtige Bereiche der Bildberichterstattung und ihres gewerblich nutzbaren Bildbestandes sperren. Aber es geht hierbei um Gründsätzliches: eigentlich nicht vorstellbar, wenn alle Besitzer von historischen Gebäuden in Deutschland den Fotovertrieb von einer Extra-Gebühr und Genehmigung abhängig machen wollten.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) wie auch der DJV-Landesverband Hessen bittet seine Mitglieder, gegen dieses Vorhaben der Preußenstiftung zu protestieren und ihren Unmut an den Stiftungsrat zu Händen der Generaldirektion der Stiftung an die adresse mailto:generaldirektion@spsg.de zu artikulieren. (Durchschrift bitte an: hir@djv.de).

Das Vorgehen der staatlichen Preußenstiftung wird von Experten auch deswegen für äußerst fragwürdig gehalten, weil das Bundesverwaltungsgericht für privatwirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand klare Kriterien entwickelt hat. Diese sind zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings dann unzulässig, wenn "die private wirtschaftliche Betätigung unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt wird oder eine unerlaubte Monopolstellung entsteht." (Beschluss vom 21.3.1995 (1 B 211/94), DVBl 1996, 152). Genau hierum geht es aber im vorliegenden Fall. Nicht nur will die Stiftung selbst Wirtschaft machen, - sie will es sogar anderen Unternehmern verbieten.

Die Argumentation der staatlich beauftragten Anwälte rührt zu Tränen: "Auf Grund der knappen öffentlichen Kassen ist die Klägerin insbesondere - heutzutage mehr denn je - auch auf die Vermarktung und Lizenzierung ihrer Stiftungsmotive angewiesen, um die Gebäude und Gärten entsprechend ihrer Zielsetzung unterhalten zu können". Mit dem gleichen Argument könnte der Staat freilich auch auf die Idee kommen, in den Kasernen der Bundeswehr Waffenhandlungen und Erlebnisparks anzubieten, in seinen Gerichtsgebäuden staatliche (juristische) Buchhandlungen einzurichten und vielleicht auch in dem einen oder anderen verschwiegenen Palais florierende Hotels zu betreiben. Wegen der "knappen öffentlichen Kassen".

Um dieses Monopolstreben zu verwirklichen, werden von den Rechtsanwälten der Staatsstiftung die seltsamsten Argumente produziert. Man habe, so heißt es, beispielsweise im Park Sanssouci Tafeln mit umfangreichen Beschriftungen aufgestellt. Dadurch schließe jeder, der im Park fotografieren wolle, einen Vertrag mit der Staatsstiftung. Darin verpflichte sich der Fotograf gegenüber dem Staat, die Fotos nicht gewerblich zu nutzen.

Und weil natürlich der "Vertragsschluss á la Schilda", wie ihn die staatliche Preußenstiftung konzipiert hat, unter Umständen nicht funktioniert, ist den beauftragten Juristen der Staatsstiftung auch noch das Argument eingefallen, ihr Eigentum werde durch das Fotografieren verletzt. Was den Berliner Anwalt Professor Dr. Donle, der die beklagte Agentur vertritt, zu der Rückfrage brachte: "Was verletzt denn das Eigentum? Die Fotoaufnahme sendet keine feindlichen Strahlen auf die Gebäude aus. Umgekehrt: Es handelt sich um eine Belichtung des Kamerachips. Und das Stehen mit den Füßen auf dem Boden, selbst auf Gras, verletzt kein Eigentum!"

Ganz schnell sind kundige Juristen bei dem Thema "Panoramafreiheit". So sagt der § 59 Urheberrechtsgesetz - Werke an öffentlichen Plätzen: "(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."

Damit wäre eigentlich die Sache klar. Der Park Sanssouci ist ein öffentlicher Park - denn die Preußenstiftung wurde nicht dazu konzipiert, die Schlösser und sonstigen Liegenschaften Berlin-Brandenburgs zu "geheimen Bundessachen" zu erklären. Da der Park Sanssouci - und andere - von solchen Wegen durchzogen sind, ist eine Aufnahme zulässig. Abgesehen davon kommt es nicht einmal auf die Wege an. Analysiert man den Sinn des § 59 Urheberrechtsgesetz "öffentliche Wege, Straße oder Plätze" genau, meint dies natürlich auch die Bürgersteige oder die Grasflächen dazwischen und erst recht einen Park, der für die Öffentlichkeit geöffnet ist. Erst recht, wenn der öffentliche Auftrag einer Stiftung ist, das Erbe Preußens zu wahren und zu vermitteln.


Gegen jede Änderung von § 59 des Urheberrechtsgesetzes

Mit allen juristischen Finessen und Finten versucht die Staatsstiftung nun, den § 59 Urhebergesetz auszuhebeln. Ob es nur ein Zufall ist, dass sich aktuell auch der "Deutsche Kulturrat" und sogar eine Enquetekommission mit dem Auftrag "Kultur in Deutschland" für eine Modifizierung des § 59 Urheberrechtsgesetz ausspricht? Möglicherweise tatsächlich nur ein Zufall. Der aktuelle Fall zeigt aber eines: Der §59 Urheberrechtsgesetz ist für Bildjournalisten ein unverzichtbarer Angelpunkt ihrer Berufstätigkeit. Jede Korrektur ist abzulehnen, weil die berufsmäßigen Abmahner an jeder Ecke lauern.

Natürlich könnte argumentiert werden, dass §59 Urheberrechtsgesetz nur urheberrechtlich geschützte Werke betreffe, dieser Urheberschutz aber für die alten Bauwerke schon lange abgelaufen sei. Der Rechtsgedanke des §59 Urheberrechtsgesetz kann aber unmöglich so interpretiert werden, dass Panoramafreiheit ausschließlich für neue Bauwerke und Denkmäler gilt. Das wäre eine Gesetzesinterpretation, die den Zweck einer Regelung vollkommen aus dem Blick verliert. Mehr Schutz für Eigentümer alter Bauwerke als für die neuer Bauten - das wäre überhaupt nicht nachvollziehbar.


Kultur braucht freie Fotografie

Bildjournalisten und ihre Agenturen sind keine unappetitlichen "Geldverdiener", die staatlichen "Besitz" ausnutzen. Vielmehr sind sie diejenigen, die private und staatliche Kultureinrichtungen überhaupt erst in geeigneter Weise kommunizieren, indem sie in einem offenem Wettbewerb versuchen, das jeweils "beste" oder "andere" Bild zu schaffen. Nie kann eine einzelne "Staatsfotografie" das preußische Erbe und Berlin-Brandenburgs Schlösser und Gärten so gut in Szene setzen wie es hunderte oder sogar tausende von professionellen Fotografen jedes Jahr neu versuchen, wenn sie den Park Sanssouci besuchen. Nur in Konkurrenz, im Wettbewerb kann Fotografie, kann Kultur leben. Kultur und Architektur brauchen die freie Interpretation durch ungebundene Fotografie. Wer eine Staatsfotografie einführen will, verletzt Kultur im Innersten.

Der Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sollte von allen Bürgern zur Änderung seiner Position aufgefordert werden. Kultur braucht freie Fotografie. Für das Recht auf freie Fotografie: Pro Panoramafreiheit! www.pro-panoramafreiheit.de +++


 

„Spezialisierung und Sprachen bringen uns Jobs“
Wort- und Bildjournalisten aus drei Landesverbänden zum DJV-Bildportal


24.05.08 FULDA.
    Fast schon provozierend hielt Bernd Lammel, freier Bildjournalist und Redakteur aus Berlin, bei einer Veranstaltung der DJV-Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen in Fulda, die örtliche Zeitung mit ihrem Innenteil den insgesamt rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor Augen, als er darauf hinwies, dass das inliegende Bild-Journal nicht in Fulda, sondern in Berlin produziert werde. Der Referent wollte gleich zu Beginn der Veranstaltung die Kolleginnen undn Kollegen darauf hinweisen, dass die Bildjournalistinnen und -journalisten sich auf einen steten Wandel in ihrem Beruf einstellen müssen. Diesem Wandel gelte es sich zu stellen; denn jeder werde in dieser Branche mit der Frage konfrontiert, ob er untergehen oder markttransparent agieren wolle.

Die gute alte Zeit ist vorbei, rüttelte Bernd Lammel die Anwesenden mehrmals auf. Er führte den Kolleginnen und Kollegen den Stand im Bildjournalismus ein ums andere Mal hart vor Augen. Bewähren müsse sich jeder an jedem Tag: "Wir haben teilweise eine schlechte Ausbildung, haben keine Verkammerung und eine mangelhafte berufspolitische Repräsentanz".


In der Flut der Bildmengen ersticken

Lammel wies auf die geänderten Sehgewohnheiten im Zeitalter des Fernsehens hin. Das Fernsehen habe dem Bildjournalimus die Reportagen komplett abgenommen. Das Merkmal, dass Bildjournalistinnen und Bildjournalisten alleine für die optische Ausgestaltung da seien, sei lange vorbei. Die Medien erstickten in einer Bilderflut - und der Zuschauer sei durch andere mediale Entwicklungen geprägt. Bei so genannnten großen Medien bedeuteten die Bildjournalistin und der Bildjournalist "nur noch Lieferant". Den "echten Pressefotografen" gibt es nach Lammel nur noch in relativ vertrauten kleinen überschaubaren Gebieten. Ansonst werde mit Technik und Mobilitätsanspruch gnadenlos "outgesourct". Und die Branche, da redete Lammel den Anwesenden ins Gewissen, habe viel zu sehr und zu lange über Technik diskutiert als sich über ihr eigentliches Metier zu unterhalten.

Fotografische Bilder weisen nach Lammel auf die wahrhaftige Begebenheit hin. "Durch Wahrhaftigkeit wieder ins Geschäft kommen", ermunterte er die Kolleginnen und Kollegen. Es gelte, wieder im Bild glaubwürdig zu werden, zu zeigen, dass mit dem Bild Professionalität mit Qualität verknüpft ist. Für den Profi Lammel ist der Freiberufler in diesem Genre täglich gefragt. "Die Spezialisierung ist unser Rettungsring". Und, da ist er sich sicher, man brauche eine "journalistische Nase", um zu erkennen, dass in gegebenen Situationen der Profi gefragt sei und zupacke, wenn es gelte, seine Professionalität zu zeigen.

Spannend war es, als er fast schon neue Berufsfelder aufzeigte. Für den Bildjournalisten und Redakteur Lammel ist es ganz selbstverständlich, dass Angebote auf der eigenen Homepage zweisprachig präsentiert würden und der Einzelne sollte auch "presse- und interviewfest" sein. Das Briefing eines Bildredaktion in englischer Sprache ist für Lammel ganz normal. "Wir müssen aus dem Schneckenhaus heraus", rief er den Kolleginnen und Kollegen zu. "Spezialisierung und Sprachen bringen uns Jobs", ist sich der Referent sicher.


DJV-Bildportal kann sich sehen lassen

Das DJV-Bildportal kann sich nach zwei Jahren Arbeit sehen lassen. Darüber waren sich die Teilnehmer einig, nachdem Thomas Schumann (München) als Bildjournalist und Inhaber einer Agentur Zahlen und Fakten den Anwesenden präsentierte. Da wurde aus der Kollegenschar auch angeregt, die so genannten kleinen Anbieter im DJV-Bildportal zu bündeln, um in den Wettbewerb zu anderen Agenturen treten zu können. Man brauche sich mit der Qualität, die im DJV-Bildportal angeboten werde, nicht zu verstecken. "Es gibt kein günstigeres als das DJV-Bildportal". Lammel machte noch einmal darauf aufmerksam, dass für Kolleginnen und Kollegen nicht die Beherrschung der Software das Wichtigste sei, sondern die richtige Bildauswahl. Das DJV-Bildportal - da ist sich auch Thomas Raupach, Medienberater aus Hamburg, sicher, für "journalistische Qualität". (Silvester Hertel). . +++


24.05.2008

 Wort- und Bildjournalisten aus drei Landesverbänden zum DJV-Bildportal

21.04.2008

10. Freien-Konferenz: Deutsche Sprache zwischen Anbiederung und Verschleierung

30.03.2008

 Fotowettbewerb, DJV-Bildportal und Sprecherwahl

18.03.2008

 DJV begrüßt Urteil zu Prominentenfotos

25.02.2008

 Neue Zugangswege zum DJV-Bildportal - jetzt in APIS network gelistet

23.11.2007

  Presse Foto Hessen-Thüringen 2007

20.11.2007

 Workshop "Buchführung für Freie – ohne Hürden und Begeisterung"

19.10.2007

 DJV plädiert für freie Bildberichterstattung

16.03.2007

 DJV unterstützt Grundsatzbedeutung für Foto- und Videoberichterstattung:
ZDF setzt sich im Streit um TV-Bilder von Bundeswehr-Prozess durch

12.07.2006

 DJV unterstützt Boykott von Robbie Williams-Konzerten

03.07.2005

Auch bei Merkel gilt: Bearbeitete Fotos sind zu kennzeichnen

25.06.2005

Jahresbericht Fachgruppe Bild - Das Bildportal soll kommen

04.03.2005

„Goldener Bilderrahmen“ des DJV an Dieter Schwerdtle, Kassel

01.02.2005

Großes Interesse an geplantem DJV-Bildsuchportal

29.01.2005

Neues zum djv-Bildsuchportal kommt ab Mitte des Jahres

30.10.2004

Aufruf zu Informationen über Bilddatenbanken und Vermarktungsportale

30.05.2004

FG-Bildjournalisten im hjv - Wege aus der Misere?

 

 
     
 

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